Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von B-Ware (Stand: 07/2024)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die AMIBLU Germany GmbH, Am Fuchsloch 19, 04720 Döbeln („AMIBLU“) bietet B-Ware zum Kauf an Verbraucher an.
  2. Für die Leistungen von AMIBLU gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.
  3. Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies AMIBLU vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen.
  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB ist oder sind

  1. Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Sachsen sowie mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.;
  2. Anfrage unverbindliche Aufforderung des Kunden zur Abgabe eines Angebots von AMIBLU über die in der Aufforderung bezeichnete B-Ware;
  3. Bestellung verbindliche Annahme des Angebots von AMIBLU durch den Kunden;
  4. Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag;
  5. übliche Geschäftszeiten 9 bis 14 Uhr (MEZ) an Arbeitstagen.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Einzelvertrag und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein verbindliches Angebot von Amiblu annimmt. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Aufforderung zur Bestellung dar. Produkt- und Leistungsbeschreibungen dienen stattdessen als Basis für spätere Vertragsverhandlungen. Der Kunde kann auf dieser Grundlage ausschließlich unverbindliche Anfragen stellen, die Amiblu wiederum zum Anlass für ein konkretes Angebot an den Kunden nehmen kann.

§ 4 Preise, Zahlung und Verzug

  1. Die Preise der Leistungen von AMIBLU sowie etwaige Nebenkosten und Steuern sind im von AMIBLU per E-Mail übermittelten Angebot ausgewiesen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung.
  3. AMIBLU stellt dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Die Einzelheiten zu den Zahlungsmitteln, etwaig hiermit verbundenen Kosten und dem Zahlungszeitpunkt werden dem Kunden in dem aufgrund der ergangenen Kundenanfrage von Amiblu übermittelten Angebotgenannt. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
  4. Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt AMIBLU vorbehalten. Sonstige Rechte von AMIBLU bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von AMIBLU aus §§ 273 und 320 BGB.

§ 5 Abholung

Die Ware ist vom Kunden in der Niederlassung abzuholen.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind oder sich aus dem Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben.
  2. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Absatz 1
    1. zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von AMIBLU aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
    2. zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Übergabe an den Kunden Eigentum von AMIBLU.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Die Mängelhaftung von AMIBLU richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von AMIBLU zu vertretenden Mangels gilt § 9 („Haftung von AMIBLU“).

§ 9 Haftung von AMIBLU

  1. Die Haftung von AMIBLU auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von AMIBLU voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 9 („Haftung von AMIBLU“) eingeschränkt.
  2. Die Haftung von AMIBLU für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von AMIBLU bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. AMIBLU haftet bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch höchstens in Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Haftungsgrenzen.
  3. Soweit die Pflichtverletzung von AMIBLU Leistungen betrifft, welche AMIBLU gegenüber dem Kunden unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
  4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 9 („Haftung von AMIBLU“) gelten
    1. für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sowie für Freistellungsansprüche entsprechend;
    2. in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von AMIBLU.
  5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 9 („Haftung von AMIBLU“) gelten nicht für die Haftung von AMIBLU wegen grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Verjährung

  1. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von AMIBLU grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn AMIBLU es gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklärt. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.

§ 11 Information über Verbraucherstreitbeilegung

AMIBLU ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.